Kopierschutz bei BMG: FAQs
 

 

1.Warum kann ich eigentlich mit meinem Tonträger nicht machen, was ich will?

Man zahlt entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht für den Tonträger (also z.B. die CD, DVD usw), sondern für die Musik, die auf ihm enthalten ist. Im Grunde kann man einen Tonträger mit einer Konzertkarte vergleichen. Weder bei dem Pappkärtchen noch bei der Plastikscheibe spielt der Materialwert eine nennenswerte Rolle. Und wie bei der Konzertkarte erwirbt man auch beim Kauf eines Tonträgers grundsätzlich nur das Recht, die Musik zu hören.

2.Ist nicht das Kopieren in Deutschland erlaubt?

Nein! Grundsätzlich ist jede Kopie verboten. Erlaubt, und das nur ausnahmsweise, ist die sogenannte Privatkopie. Es ist gestattet, von einem Tonträger einzelne Kopien zum privaten Gebrauch (vor allem im heimischen, familiären Bereich) herzustellen (§ 53 Urheberrechtsgesetz).

3.Also doch! Es gibt ein Recht auf Privatkopie. Wie kommt BMG dazu, mir dieses Recht zu nehmen?

Wie kommt BMG dazu, mir dieses Recht zu nehmen? Es gibt kein Recht auf Privatkopie. Privatkopien sind erlaubt, aber genauso ist es erlaubt, sich technisch gegen das Kopieren zu schützen. Das ist so ähnlich wie beim Fernsehen. Was im Free-TV läuft, darf ich ohne weiteres anschauen. Deshalb habe ich aber noch lange keinen Anspruch darauf, dass es nur unverschlüsselte Programme gibt.

4.Warum ist denn die Privatkopie überhaupt „ausnahmsweise“ erlaubt worden?

Weil man in den 60er Jahren, als die Ausnahme ins Gesetz kam, keine Möglichkeit sah, ein Verbot technisch durchzusetzen. Der Gesetzgeber wollte die Privatsphäre achten und nicht Millionen Haushalte kriminalisieren. Heute ist technischer Kopierschutz möglich. Die jüngste EU-Richtlinie zum Urheberrecht („Info-Richtlinie“ www.ifpi.de) beschäftigt sich ausführlich mit dem Thema und eröffnet den EU-Mitgliedsstaaten ausdrücklich die Möglichkeit, umfassenden technischen Schutz zuzulassen.

5.Für alle bespielbaren CDs wird doch eine Kopier-Gebühr gezahlt. Dann muss es doch erlaubt sein zu kopieren.

Wenn nicht kopiert werden kann, fällt auch keine Vergütung an. Die sogenannte Leermedienvergütung wird erhoben, um die Berechtigten für all das zu entschädigen, was sich nicht kontrollieren (bzw. verhindern) lässt. Auf den ersten Blick scheint die Leermedienvergütung auf jedes Stück unabhängig davon erhoben zu werden, ob es tatsächlich für eine Privatkopie verwendet wurde. Tatsächlich wird aber das Nutzerverhalten berücksichtigt, und die Leermedienhersteller entrichten die Vergütung nur für einen Bruchteil der hergestellten Gesamtmenge, nämlich für den Anteil, der nach Marktforschungsergebnissen für unkontrollierte Privatkopien verwendet wird. Wenn sich also Kopierschutz auf digitalen Trägermedien in großem Umfang durchsetzt, wird dies bei der nächsten Marktforschungs- und Verhandlungsrunde sichtbar werden und die Vergütungsschuld mindern. Für den Verbraucher wird sich das kaum bemerkbar machen, weil es um so winzige Beträge geht - gerade 0,12 DM (pro Stunde Spielzeit) für Komponisten, Textdichter, Künstler und Hersteller zusammen, das sind gerade mal 3% des wirklichen Lizenzwertes!

6.Was soll die ganze Aufregung. Früher wurde auf MC kopiert und es hat die Industrie auch nicht umgebracht. Was ist denn so verschieden bei der bespielbaren CD?

Bespielbare CDs sind nicht einfach nur eine moderne Form der MC. Zum ersten Mal ist es möglich, ein perfektes Klon, also den identischen Zwilling einer CD mit allen Eigenschaften des Originals herzustellen. Das Aussteuern der Aufnahme, die Probleme bei der Ausnutzung der Bandlänge und nicht zuletzt das mühselige Hin- und Herspulen entfallen vollständig. Früher wurde oft auf MC kopiert, um eine Vinyl-Platte zu schonen. Außerdem war die Cassette das einzige mobile Medium - wer seine Platte im Auto hören wollte, überspielte sie auf MC. Im Zeitalter der CD gilt all dies nicht mehr. Längst wird die CD auch im Auto abgespielt. Kurz gesagt: Wer eine kopierte CD hat, kauft kein Original mehr.

7.Letztlich ist das doch alles eine Frage des Preises. Macht die CDs billiger, dann hört das Problem mit dem Kopieren von selbst auf.

Das stimmt leider nicht. Das Kopieren wird weitergehen, solange es so einfach und preiswert möglich ist wie heute. Wenn das Original-Produkt da konkurrenzfähig sein will, müsste der Preis runter auf den Preis eines CD-Rohlings - eine absurde Vorstellung. Musik kostet ihren Preis, weil sie teuer und ihren Preis wert ist. Tonträgerproduktionen sind aufwändig und riskant, die Marketingkosten zudem sehr hoch. Ein großer Teil dessen, was wir mit erfolgreichen Titeln verdienen, wird in neue Produktionen investiert. Letztlich schädigt also die Privatkopie (ähnlich wie die Tonträgerpiraterie) den Nachwuchs, weil weniger in neue Talente investiert werden kann.

8.Wirkt sich der verwendete Kopierschutz auf die Klangqualität aus?

Bei Verwendung eines CD-Players bringt der Kopierschutz keinerlei Qualitätseinbußen mit sich.

9.Können kopiergeschützte Produkte auf einem PC abgespielt werden?

BMG versucht auch hier ein Maximum an Nutzerfreundlichkeit hinsichtlich der Abspielbarkeit zu erreichen. PC-Laufwerke sind aber nun einmal keine CD-Player. Bei Produkten mit normaler Spielzeit ermöglicht der von uns verwendete Kopierschutz das Abspielen der Musik auch auf PCs. Bei kopiergeschützten Produkten mit Überlänge ist die Wiedergabe auf PCs heute leider aus technischen Gründen noch nicht möglich. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

10.Lassen sich kopiergeschützte Produkte auf DVD-Playern abspielen?

Grundsätzlich sind unsere mit Kopierschutz versehenen Produkte auch auf vielen DVD-Playern abspielbar. Dies haben von uns durchgeführte Tests gezeigt. Angesichts der Breite des Angebots und der Unterschiede der dort verwendeten Technik können wir jedoch die Abspielbarkeit nicht gewährleisten.

11.Lassen sich kopiergeschützte Produkte auf Auto-Playern abspielen?

Unsere mit Kopierschutz versehenen Produkte sind auf den meisten Multifunktionsgeräten abspielbar. Angesichts der Typenvielfalt und der Unterschiede der dort verwendeten Technik können wir jedoch die Abspielbarkeit nicht gewährleisten.

12.Was mache ich mit einem BMG Produkt, das sich auf meinem Player nicht abspielen lässt?

Bitte wenden Sie sich an den Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben oder im Internet an die email-Adresse kopierschutz@bmg.de. Unser Handelspartner oder unser Kopierschutz-Team werden versuchen, dem Problem auf die Spur zu kommen.

13.Bisher wurde noch jeder Kopierschutz, sei es für Software oder Musik, über kurz oder lang geknackt. Macht da die Einführung eines solchen Schutzes überhaupt Sinn?

Ja, jede Maßnahme, die das massenhafte illegale Erstellen von Kopien zumindest erschwert, macht in der heutigen Situation Sinn. Es ist wie beim Fahrrad: Ein kleines Bügelschloss hält keinen Profi vom Diebstahl ab - es verhindert aber, dass das Rad einfach so mitgenommen wird. Kopierschutz ist keine absolute Lösung, aber er hilft, dem Klonen von Musik eine wirksame Maßnahme entgegenzusetzen. Unsere Dienstleister arbeiten zudem kontinuierlich an der Verbesserung des Kopierschutzes und seiner Sicherheit. Ein eventueller Hack des Kopierschutzes wird somit selbst auch nur von kurzer Lebensdauer sein.

14.Werden durch den Kopierschutz auch analoge Kopien für den privaten Gebrauch unterbunden?

Nein - analoge Kopien für den privaten Gebrauch können nach wie vor erstellt werden. Der Kopierschutz unterbindet nur das digitale Klonen auf Computerlaufwerken, und zwar sowohl von der digitalen Disc auf CD wie auch von Original auf Online-Datei.

15. Wie kann ich kopiergeschützte Produkte erkennen?

Diese Produkte sind für Sie entsprechend auf der Verpackung gekennzeichnet. Details finden Sie auf dieser Seite.